Deutsch-Französische
Gesellschaft
Freundeskreis
Passau – Cagnes-sur-Mer
e.V.
|
Städtepartnerschaft
Passau
– Cagnes-sur-Mer
seit
1973
Zahl
der Mitglieder: ca. 350
Stand:
März 2016
Präsidentin Heidi Weber |
Vizepräsident
Oberbürgermeister Jürgen Dupper |
Vizepräsidentin Brigitte Meißner |
Schatzmeister Roland Zellner |
Ehrenpräsident
Heinz Bauer |
Schriftführer Johannes Brichta |
Weitere Mitglieder:
Stellvertreter des Schatzmeisters
Heinz Bauer |
Stellvertreterin des Schriftführers Waltraud Confais |
Wandergruppe
Elfi Ehrl |
Besondere Aufgaben
Thea Ertel |
![]() Michael Meyr |
![]() Günter Prasch |
Veranstaltungen | Margot
und Heinz Bauer Elfriede und Max Ehrl Thea und Jean Ertel Elfriede Feucht Christine und Manfried Kiehnlein Dagmar und Rainer Melichar Gerhard Nachreiner Gretl und Rudi Schmid Heidi und Heri Weber Hans und Mia Weikl Roland Zellner |
Gästebetreuung |
Margot
und Heinz Bauer
Birge Baumgartner Waltraud Confais Elfi und Max Ehrl Carmen und Peter Hiering Brigitte Meißner Hanni Norgauer Kurt Seul Erika Träger Heidi und Heri Weber Ewald Weinspach Sieglinde und Helmut Westermeier |
Büroarbeit: |
Heidi
Weber Brigitte Meißner Hans Brichta Waltraud Confais Roland Zellner |
Presse: |
Heidi Koenen Renate Schmidt-Rellstab Hans Brichta |
Übersetzungen |
Heinz
Bauer Hans Brichta Waltraud Confais Carmen Hiering-Jimenez Marianne Kretschmer Josy-Anne Mundt |
Dolmetschen |
Brigitte Meißner Thea Ertel Marianne Kretschmer Hans Brichta Waltraud Confais Heinz Bauer |
Homepage | Heinz Bauer |
Sport | Wolfgang Fischer Hanni Norgauer (Skiwoche) |
Wanderguppe | Elfi und Max Ehrl |
Boule-Gruppe | Christine und Manfred Kiehnlein |
Parlote | Heinz Bauer |
Jugendarbeit Austausch Praktikanten |
Hans
Brichta |
Schüleraustausch | Tanja
Fuchs Erwin Gierl Paul Weiß |
Verbindung
zur
Kirche |
Marianne Kretschmer Hans Weikl Waltraud Confais |
Verbindung
zur Feuerwehr |
Ludwig
Kapfhammer Andreas Dittlmann |
Verbindung
zur Stadt Passau Alle Stadträte,
sowie die stellv.
Leiterin |
Oskar Atzinger Evi Buhmann Andreas Dittlmann Jürgen Dupper Siegfried Kapfer Andreas Scheuer Georg Steiner Erika Träger Silke Werts Rita Loher-Bronold |
Die
Deutsch-Französische
Gesellschaft
Freundeskreis
Passau – Cagnes-sur-Mer
sieht
sich in erster Linie als Institution mit kulturellem Auftrag.
Es ist unser Anliegen,
den
Bürgern der Stadt und des Landkreises Passau französische Kultur und
Lebensart nahe zu bringen und ihnen die landschaftlichen Schönheiten
Frankreichs zu erschließen
die
Kenntnis der französischen Sprache zu fördern
gute
Botschafter deutscher und bairischer Kultur und Lebensart bei unseren französischen
Freunden zu sein
die
französischen Besucher mit den Traditionen und den landschaftlichen Schönheiten
unserer Region bekannt zu machen.
Dies
geschieht natürlich mit einer besonderen Schwerpunktsetzung bei unseren
Beziehungen mit der Partnerstadt Cagnes-sur-Mer, es soll aber auch das übrige
Frankreich mit einbezogen werden.
Wege,
diese Ziele zu erreichen sind vor allem
zahlreiche Begegnungen in den beiden Partnerstädten und ihrer Umgebung zu unterschiedlichen Anlässen, z.B.
Maidult, Haferlfest, Nikolausfeier oder Europäische Wochen in Passau
Austragung des Großen Preises von Passau auf der zweitgrößten
Pferderennbahn Frankreichs, Karneval von Nizza, Zitronenfest in Menton,
Mimosenfest in Mandelieu, Fête de la Choucroute in Cagnes.
Französischer Gesprächskreis "Parlote" (jeden 3. Donnerstag im Monat im Lokal
„Duftleben“)
Pétanque-Gruppe (Jeden Dienstag von 15.00 h bis 17.00 h)
Gesellige Veranstaltungen (Wandergruppe, Herbstausflug, Sommerfest, Beaujolaisfest,
Nikolausfeier), die es den Vereinsmitgliedern ermöglichen, sich gegenseitig
kennen zu lernen und miteinander ins Gespräch zu kommen
Studienreisen
nach Frankreich in Zusammenarbeit mit Passauer Reiseveranstaltern oder
anderen Organisationen
Vorträge zur französischen Landeskunde
Organisation
und Unterstützung von frankreichbezogenen kulturellen Veranstaltungen, z.B.
Theateraufführungen, Lesungen, Konzerten, Chansonabenden oder Ausstellungen.
Unterstützung von französischen Sprachkursen an der Volkshochschule oder
anderen Sprachschulen
Unterstützung von Jugendaustauschmaßnahmen (Schüler, Lehrlinge, Sportler, Praktikanten) oder Studienfahrten von Jugendgruppen nach Frankreich, insbesondere wenn sie mit einem Besuch in Cagnes-sur-Mer verbunden sind.
Heinz
Bauer
Präsident
„Deutsch-Französische
Gesellschaft
Freundeskreis
Passau- Cagnes-sur-Mer e.V.“
Hier können Sie sich die Satzung im PDF-Format herunterladen
§ 1
Name,
Sitz und Rechtsstand
Der
Verein führt den Namen
„Deutsch-Französische
Gesellschaft Freundeskreis Passau
– Cagnes-sur-Mer e.V.“
Er
hat seinen Sitz in Passau.
Er ist in
das Vereinsregister eingetragen (VR 609).
§ 2
Zweck
Der
Verein hat den Zweck,
a)
die
freundschaftlichen Beziehungen zwischen den Partnerstädten Cagnes-sur-Mer und
Passau,
b)
deutsch-französische
Begegnungen,
c)
frankreichbezogene
kulturelle Veranstaltungen,
d)
das
Erlernen der französischen Sprache,
e)
die Kontakte zwischen den Mitgliedern des Vereins, ohne die die
vorstehenden Ziele nicht zu erreichen
sind,
zu
fördern.
§ 3
Gemeinnützigkeit
(1)
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke.
(2)
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
(3)
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke
verwendet werden.
Die
Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins.
(4)
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft
fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt
werden.
(5)
Es sind nur Ausgaben zulässig, die den satzungsgemäßen Zwecken des
Vereins dienen.
Sie müssen im angemessenen Verhältnis zur Gegenleistung stehen.
§ 4
Erwerb der Mitgliedschaft
(1)
Mitglieder können natürliche und juristische Personen sowie
Vereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit
werden.
(2)
Der Eintritt ist schriftlich zu erklären. Er wird wirksam, sobald er vom
Präsidenten bestätigt ist.
§ 5
Mitgliedsbeitrag
Die
Höhe des Mitgliedsbeitrages wird vom Mitglied selbst bestimmt.
Der
Mindestbeitrag wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt.
Der
Beitrag ist zu Beginn des Geschäftsjahres = Kalenderjahr zur Zahlung fällig.
Die Zahlung wird durch Bankeinzug vorgenommen.
§ 6
Beendigung der
Mitgliedschaft
(1)
Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Austrittserklärung,
Ausschluss mit schriftlicher Begründung oder
Tod. Der Austritt aus dem Verein
kann jeweils nur zum Ende eines Kalenderjahres mit einer Kündigungsfrist
von 1
Monat erfolgen.
(2)
Das Präsidium kann ein Mitglied aus dem Verein ausschließen, wenn es
seine mitgliedschaftlichen
Verpflichtungen
verletzt hat, insbesondere
wenn es das Ansehen des Vereins
geschädigt oder nach
zweimaliger Mahnung den Beitrag nicht entrichtet hat.
§7
Vereinsorgane
Die
Organe des Vereins sind
die
Mitgliederversammlung
das
Präsidium
der
Präsident
der
Beirat
§ 8
Mitgliederversammlung
(1)
Der Präsident beruft die Mitgliederversammlung durch Bekanntgabe in der
Passauer Neuen Presse, Ausgabe
A, unter Angabe der Tagesordnung ein. Die erste
Anzeige muss spätestens 14 Tage vor der Versammlung
veröffentlicht werden.
Die
Mitgliederversammlung muss einberufen werden,
a)
mindestens
einmal jährlich
b)
binnen
eines Monats, wenn mindestens 3 Mitglieder des Präsidiums oder 1/10 Mitglieder
die Einberufung der
Mitgliederversammlung schriftlich verlangen.
(2)
Die Mitgliederversammlung ist bei ordnungsgemäßer Ladung unbeschadet
der Zahl der erschienenen
Mitglieder beschlussfähig.
(3)
Bei Abstimmung und Wahlen der Mitgliederversammlung entscheidet die
einfache Mehrheit.
Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen sind nicht zu zählen.
Beschlüsse über Satzungsänderungen
bedürfen einer Mehrheit von 2/3, Beschlüsse
über die Auflösung des Vereins einer Mehrheit von 3/4 der
erschienenen
Mitglieder.
(4)
Eine Abstimmung findet grundsätzlich
offen, d.h. durch Handzeichen, statt, außer zwei Kandidaten bewerben
sich für
ein Amt oder ¼ der Anwesenden beantragt die geheime Abstimmung.
(5)
Über Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift
anzufertigen, die vom Präsidenten zu
unterzeichnen ist.
§ 9
Aufgaben der
Mitgliederversammlung
(1)
Die Mitgliederversammlung entscheidet über
a)
Änderung der Satzung
b)
Auflösung des Vereins
c)
die Bestellung des Präsidiums
d)
die Feststellung der Jahres- und Vermögensrechnung
e)
die dem Präsidium zu erteilende Entlastung
f)
die Festlegung der Mindestbeiträge
g)
sonstige
Gegenstände, deren Entscheidung sie sich ausdrücklich vorbehält.
§ 10
Präsidium
(1)
Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten, zwei gleichberechtigten
Vizepräsidenten, dem Schatzmeister,
dem Schriftführer und bis zu drei weiteren
Mitgliedern.
Der
Mitgliederversammlung wird empfohlen, den jeweiligen amtierenden Oberbürgermeister
der Stadt Passau
zum gleichberechtigten Vizepräsidenten vorzuschlagen bzw. zu wählen.
(2)
Das Präsidium wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf die
Dauer von 4 Jahren bestellt. Das
bestellte Präsidium bleibt bis zur Wahl eines
neuen Präsidenten im Amt. Im Falle des vorzeitigen
Ausscheidens eines Präsidiumsmitgliedes
kann ein Ersatzmitglied bis zur nächsten Mitgliederversammlung
durch das Präsidium
bestellt werden.
(3)
Der Verein wird durch den Präsidenten, die Vizepräsidenten und den
Schatzmeister gerichtlich und
außergerichtlich vertreten. Jeder vertritt
allein.
(4)
Im Innenverhältnis wird bestimmt, dass die Vertretung nach Abs. 3 vom Präsidenten,
im Verhinderungsfall von
einem der beiden gleichberechtigten Vizepräsidenten,
wenn auch diese beiden verhindert sind, vom
Schatzmeister wahrgenommen wird.
§ 11
Aufgaben des Präsidiums
(1)
Dem Präsidium obliegt die Entscheidung in allen Vereinsangelegenheiten,
soweit nicht die
Mitgliederversammlung zuständig ist. Es vollzieht die Beschlüsse
der Mitgliederversammlung und gibt dem
Präsidenten die notwendigen Richtlinien
und Anweisungen zur Erfüllung des Vereinszweckes und der
Wahrnehmung der
laufenden Geschäfte.
(2)
Der Präsident beruft das Präsidium von sich aus oder auf Antrag von
mindestens 3 Präsidiumsmitgliedern ein.
Das Präsidium ist beschlussfähig,
wenn alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen und mindestens die Hälfte
aller
Mitglieder anwesend sind. Im Rahmen seiner Zuständigkeit entscheidet das Präsidium
mit einfacher
Stimmenmehrheit. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen sind
nicht zu zählen. Im Übrigen gelten bei
Beratungen und Abstimmungen die
Bestimmungen der Bayerischen Gemeindeordnung über die persönliche
Beteiligung.
(3)
Über die Beschlüsse des Präsidiums ist eine Niederschrift
anzufertigen.
(4)
Das Präsidium führt seine Geschäfte ehrenamtlich. Persönliche
Auslagen, die in Ausübung der
Präsidiumstätigkeit entstehen, werden in
angemessenem Rahmen erstattet.
nach § 3 Nr. 26a EStG ausgeübt werden. Die Entscheidung über eine entgeltliche
Vereinstätigkeit trifft das Präsidium.
§ 12
Beirat
(1)
Der Beirat hat die Aufgabe, in Zusammenarbeit mit dem Präsidium
verschiedene Sach- und Fachbereiche
innerhalb der Deutsch-Französischen
Gesellschaft / Freundeskreis Passau – Cagnes-sur-Mer e.V. zu
erledigen.
Die
Bereiche sind
a) Betreuung französischer Gäste b)
Dolmetschen und Übersetzen c)
Französischer Gesprächskreis d)
Homepage e)
Jugendarbeit f)
Kultur g)
Öffentlichkeitsarbeit (Presse) h) Organisation von Veranstaltungen i)
Schüleraustausch |
j)
Sport k)
Verbindung zu Veteranen- und l)
Verbindung zur Feuerwehr m)
Verbindung zur Kirche n) Verbindung zur Sparkasse Passau o)
Verbindung zur Stadt Passau und p)
Verbindung zur Universität |
(2)
Die
Beiratsmitglieder werden durch das Präsidium berufen.
Die
Zahl der Beiräte ist unbegrenzt und wird vom Präsidium festgelegt.
Die
Amtsdauer der Beiratsmitglieder währt bis zu deren Abberufung durch das Präsidium.
(3)
Beiratsmitglieder werden bei Bedarf vom Präsidenten oder einem seiner
Vertreter zu Präsidiumssitzungen
hinzugezogen oder zu einer eigenen Sitzung
eingeladen. Geladene Beiratsmitglieder sind stimmberechtigt.
(4)
Der Beirat führt seine Geschäfte ehrenamtlich. Persönliche Auslagen,
die in Ausübung der Beiratstätigkeit
entstehen, werden in angemessenem Rahmen
erstattet.
§
13
Revisoren
Zur Prüfung
der Kassengeschäfte des Vereins werden durch die Mitgliederversammlung auf die
Dauer von 4 Jahren zwei Revisoren gewählt. Sie sind gleichberechtigt, die
finanziellen Unterlagen des Vereins sowie die Niederschriften über die Beschlüsse
des Präsidiums einzusehen. Sie berichten der Mitgliederversammlung, ob dem Präsidium
Entlastung erteilt werden kann.
§ 14
Vermögen
Die
notwendigen Mittel der Vereins werden durch die Mitgliedsbeiträge, Spenden und
Zuschüsse aufgebracht.
§ 15
Auflösung des Vereins
(1)
Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Auflösung des Vereins.
(2)
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines
bisherigen Zweckes fällt das Vermögen
des Vereins der Stadt Passau zu, die es
unmittelbar und ausschließlich zur Förderung der freundschaftlichen
Beziehungen zwischen den Partnerstädten Cagnes-sur-Mer und Passau und der
deutsch-französischen
Kontakte zu verwenden hat.
(3)
Für die Abwicklung sind die §§ 47 ff. BGB zu beachten. Soweit die
Mitgliederversammlung nichts Anderes
beschließt, sind der Präsident und die
beiden Vizepräsidenten je einzelvertretungsberechtigte Liquidatoren.
Diese
Neufassung wurde in der Mitgliederversammlung in Passau am 28. März 2019
beschlossen und verabschiedet.
Für das
Präsidium:
Heidi Weber Roland Zellner
(Präsidentin)
(Schatzmeister)
Président
Philip BOUSQUET |
1er
Vice-Président
Jacques IMBERT |
2ème
Vice-Président
Claude PIERRAT |
Trésorier
Roger MARTIN |
Webmaster
Philip BOUSQUET |
Secrétaire
Klaus KANNGIESSER |
Secrétaire
Anne Marie AUDY |
Président d'Honneur
Gérard SIOGLI |
Président d'Honneur
Henri CANET + |